Flucht- und Rettungspläne tragen als wichtiger Bestandteil des Brandschutz- und Evakuierungskonzeptes maßgebend zur Sicherheit und zum Schutz von Personal, Bewohnern und Gästen bei.
Sie sind graphische Darstellungen über vorhandene Flucht- und Rettungswege, die im Notfall genutzt werden können und der Orientierung im Gebäude dienen.
Zusätzlich enthalten sie Informationen, wie man sich im Notfall verhält, wo sich Notausgänge befinden und wie man sich zu einem sicheren Treffpunkt außerhalb des Geländes begibt. Daneben beinhaltet ein Flucht- und Rettungsplan Erste-Hilfe- und Löschmitteleinrichtungen. Auf diese kann im Fall eines Brandes folglich schnell zugegriffen werden.
Nach § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern - beispielsweise bei erhöhter Brandgefahr durch explosionsgefährdete Anlagen oder unübersichtlichen Fluchtwegen.
Ebenso sind in Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Altenheimen und Behördengebäuden, sowie öffentlichen Gebäuden mit zahlreich ortsunkundigen Besuchern, Flucht- und Rettungspläne ein essenzieller Bestandteil der Sicherheitsvorkehrungen.
Ein gut durchdachter Flucht- und Rettungsplan kann Leben retten und dafür sorgen, dass alle Personen sicher aus einem Gebäude evakuiert werden können, wenn es zu einem Notfall wie einem Feuer, einem Erdbeben oder einem anderen gefährlichen Vorfall kommt.
Sinnvoll ist es Flucht- und Rettungspläne alle zwei Jahre auf Aktualität zu prüfen. Spätestens aber nach Umbauten der Räumlichkeiten oder Änderung der Fluchtwege sollten Flucht- und Rettungspläne angepasst werden, um im Ernstfall Leben zu retten.
In regelmäßigen Brandschutzübungen - mindestens einmal jährlich - werden die Beschäftigten durch den Arbeitgeber über Verhalten im Gefahrenfall sowie den Inhalt der Flucht- und Rettungspläne informiert.
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Quelle: https://gba-feuerschutz.de/beitrag/Flucht-_und_Rettungspl%C3%A4ne