GBA mbH
Björn Lorenz
Chemnitzer Straße 56
09217 Burgstädt

Telefon: 03724 - 124 62 30
Telefax: 03724 - 124 62 31
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Zuverlässige Brandschutzlösungen.

Dem Feuer immer einen Schritt voraus.

Durchdachter Brandschutz verbindet Prävention mit nachhaltiger Sicherheit. Unsere Gesellschaft für Brandschutz und Arbeitssicherheit sorgt dafür, dass Brandschutz jederzeit seinen Ansprüchen gerecht wird – vor allem dann, wenn es darauf ankommt!

Prüfung und Verkauf von Feuerlöschern

Kurze Zusammenfassung der Leistungen im Brandschutz

Brandschutz entfaltet erst dann sein volles Potenzial, wenn alle Details durchdacht sind – vom Flucht- und Rettungsplan bis zur vollständigen Ausstattung mit Feuerlöschern. Wir begleiten Unternehmen dabei, die eigenen Maßstäbe in Sachen Brandschutz auf ein zeitgemäßes und gesetzeskonformes Niveau zu bringen. Dazu gehört persönliche Beratung, regelmäßige Wartungen, Prüfungen und vieles mehr. Unser Einzugsgebiet umfasst Sachsen, Thüringen und Brandenburg. Sprechen Sie uns jederzeit an - wir helfen Ihnen gern weiter.

Prüfung und Verkauf von Feuerlöschern

Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, bestimmte Vorgaben zum Brandschutz zu erfüllen. Die gesetzlichen Pflichten ergeben sich aus § 4 der Arbeitsstättenverordnung und der Technischen Regel ASR A2.2 »Maßnahmen gegen Brände«. Einer der wichtigsten Punkte ist die Ausstattung mit Feuerlöschern. Aber wie viele werden für einen Betrieb oder das Büro exakt benötigt? Wo müssen sie positioniert werden und welches Modell entspricht den gesetzlichen Vorgaben?

Unsere Brandschutz-Experten unterstützen Sie bei der Beantwortung dieser Fragen. Hier kommt es nämlich immer auf die individuellen Gegebenheiten vor Ort an. Bei Bedarf führen wir vor Ort eine Gefährdungsbeurteilung durch und ermitteln eine Brandgefährdungsklasse. Mithilfe dieser Erkenntnisse lassen sich die Anzahl und die Art der benötigten Feuerlöscher festlegen.

Die Brandgefährdungsklasse einer Arbeitsstätte ist entscheidend für die Löschmitteleinheiten (LE), die vorhanden sein müssen. Jeder Feuerlöscher verfügt wiederum über eine bestimmte Anzahl von Löschmitteleinheiten. Außerdem darf der Weg zum nächstgelegenen Feuerlöscher nicht mehr als 20 Meter betragen.

Für Feuerlöscher bieten wir alle benötigten Leistungen, direkt aus einer zuverlässigen Hand. Wir sorgen für lückenlosen Brandschutz, immer mit Blick auf die Besonderheiten Ihres Unternehmens. Zum Service gehört auch der Verkauf und die gesetzl. Vorgeschriebene Prüfung der Feuerlöscher.

Umfassender Brandschutz-Service für Ihr Unternehmen

Prüfung Brandschutztüren und Feststellanlagen (FSA)

Wenn es zu einem Brand kommt, geht es darum, Menschenleben, Tiere und Sachwerte zu schützen und mögliche Schäden in einem überschaubaren Rahmen zu halten. Ein hervorragender automatischer Schutz sind selbstschließende Brandschutztüren, Brandschutztore und Feststellanlagen. Sie verhindern, dass sich ein Brand ausbreitet, schneiden Flammen den Weg ab und dämmen Rauch ein.

Für den gehobenen baulichen Brandschutz sind Brandschutztüren unverzichtbar. Dabei gibt es verschiedene Arten und Lösungen, die je nach Bedarf und Unternehmensgröße zum Einsatz kommen. Brandschutztüren sind dabei immer selbstschließend. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sie nicht durch Keile oder Arbeitsmittel offengehalten werden – im Brandfall hätte das fatale Auswirkungen. Falls die Prozesse in einem Betrieb auf offene Türen angewiesen sind, dann bieten sich Feststellanlagen an. Bei dieser Art der Brandschutztür erfolgt die automatische Schließung über einen Rauchmelder bzw. Brandmeldezentralen (BMZ).

Brandschutztüren und Feststellanlagen (FSA) unterliegen einer jährlichen Prüffrist. Dieser Verpflichtung kommen wir gern für Ihr Unternehmen nach - regelmäßig und zuverlässig!

Prüfung Rauch- und Wärmeabzüge

Prüfung von Rauch- und Wärmeabzügen

DIN 18232 Teil 2 enthält die verbindlichen Vorgaben für die Wartung von natürlichen Rauchabzugsanlagen und Wärmeabzügen. Demnach muss im Regelfall einmal pro Jahr eine Wartung erfolgen. Wichtig sind die regelmäßigen Zeitabstände, in denen Betätigungs- und Steuerungselemente, Öffnungsaggregate und Energiezuleitungen auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft werden. Ist Ihre Betriebsstätte besonders staub- oder schmutzbelastet, muss der Wartungszyklus noch kürzer ausfallen. Diese verantwortungsvollen Aufgaben übernehmen unsere Brandschutz-Experten für Ihr Unternehmen.

Stellung eines Brandschutzbeauftragten

Diese und weitere Aufgaben übernehmen wir als Ihr Brandschutzbeauftragter:

  • Brandschutzbegehung vierteljährlich, direkt vor Ort
  • Hilfe beim Erstellen bzw. Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
  • Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierungen veranlassen und dabei mitwirken

  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege

  • Überwachung der Benutzbarkeit der Flucht- und Rettungswege

  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen

  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen

  • Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätte mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel

  • Dokumentation aller Tätigkeiten im Brandschutz

Weiterführende Leistungen werden individuell vor Ort mit dem Unternehmen abgestimmt.

Für folgende Leistungen unterbreiten wir Ihnen gern ein Angebot:

  • Aus- und Fortbildung der Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen
  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall (Brandschutzhelfer) mit einem mobilen Firetrainer vor Ort
  • Durchführung von Brandschutzschulungen für Mitarbeiter
  • Aktualisierung der Feuerwehrpläne und der Flucht- und Rettungspläne

Umfassen Ihre Verkaufsflächen mehr als 2.000 Quadratmeter? Dann ist der Einsatz eines Brandschutzbeauftragten verpflichtend. Aber auch Gebäudeversicherer oder Gefährdungsbeurteilungen können den Brandschutzbeauftragten vorschreiben. Wir machen es Ihrem Unternehmen leicht: als externer Brandschutzbeauftragter müssen Sie sich nicht um die Ausbildung eines Mitarbeiters sorgen und werden jederzeit optimal unterstützt.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer und Brandschutzschulungen

Als Arbeitgeber müssen Sie eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten zum Brandschutzhelfer ernennen (siehe auch: DGUV 205-023). Dazu gehören folglich fachkundige Unterweisungen und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen. Die ausbildenden Personen müssen über ausreichende Qualifikationen verfügen – das ist in der Regel ein Brandschutzbeauftragter mit Prüfungsnachweis.

Unsere Brandschutzbeauftragten übernehmen die Ausbildung aller benötigten Brandschutzhelfer in Ihrem Betrieb. Darüber hinaus ist Ihr Unternehmen verpflichtet, alle Beschäftigte regelmäßig über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen zu unterweisen. Diese Brandschutzschulungen muss einmal pro Jahr erfolgen und behandelt den Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten und Alarmierungseinrichtungen. Auch das Verhalten im Gefahrenfall (Gebäuderäumung, Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz) wird hierbei geschult.

Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen

Kommt es tatsächlich zu einem Brand, dann hat die Sicherheit aller Beschäftigten oberste Priorität. Das Brandschutzkonzept muss sich dann beweisen: sind die ausgewiesenen Fluchtwege begehbar und klar erkennbar, werden die Sammelpunkte von allen Beteiligten aufgesucht? Damit in einem Brandfall alles reibungslos ablaufen kann, existieren Flucht- und Rettungspläne. Sie müssen der ISO 23601:2009 entsprechen und leicht verständlich sein. Für alle Gebäude muss ein Flucht- und Rettungsplan vorliegen, um Mitarbeiter und Kunden schnell über die Fluchtwege und Löscheinrichtungen zu informieren. Für viele Betriebe werden Feuerwehrpläne gefordert, damit sich Feuerwehrleute im Brandfall schnell vor Ort orientieren und die Lage beurteilen können.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen, die alle gesetzlichen Vorgaben zu 100% erfüllen. Dazu gehört auch die Revision der Pläne, die alle zwei Jahre erfolgen muss.

Björn Lorenz

Geschäftsführer GBA mbH,
Brandschutzbeauftragter

Telefon: 03724 - 124 62 30
Mobil: 0173 - 592 84 35

Niederlassung Chemnitz: 03722 - 519 45 80
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Quelle: https://gba-feuerschutz.de/Zuverl%C3%A4ssige_Brandschutzl%C3%B6sungen.

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